Page 94 - Einkaufsführer für den Straßenbau Deutschland
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Gebotene Sichtkontrollen von Straßenbäumen

         BGB § 839, GG Art. 34

         1.   Die Richtlinie zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen der Forschungsgesell-
           schaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. von 2004 (Aktuelle Ausgabe von 2010),
           nimmt eine jüngere fachwissenschaftlich fundierte Konkretisierung des Kontrollturnusses
           vor, der einer für einen Baumbestand entlang einer Straße verkehrssicherungspflichtigen
           Kommune obliegt. Danach kann eine alle zwei Jahre stattfindende Sichtkontrolle von Straßen-
           bäumen ausreichend sein.


         2.   Es bleibt dahingestellt, ob das Auftreten bzw. vermehrte Auftreten der Massariakrank-
           heit in einem bestimmten Baumbestand eine Verschärfung der Verkehrssicherungspflicht
           dieses bestimmten Baumbestandes zur Folge hat.


         3.   Jedenfalls solange im konkreten Bestand der Platanen kein massiver Massariabefall
           festgestellt ist, besteht für die Kommune keine Verpflichtung zu einer Verschärfung der
           Baumkontrollen.
         (479) LG Köln, Urteil vom 4.12.2009 (S O 144/08)
         (= VersR 2010, 1329)




























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