Page 93 - Einkaufsführer für den Straßenbau Deutschland
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Das OLG Köln folgt hier den Einschätzungen des Sachverständigen zu der 65 - 70 Jahre alten Platane.
         Danach „war vorliegend in Übereinstimmung mit der Baumkontrollrichtlinie, die den aktuellen Stand
         der Erfahrungen und Technik der Forstwissenschaft wiedergibt“, ein Kontrollabstand von ein bis zwei
         Jahren ausreichend. Das Gericht äußert sich dann speziell zu den Kontrollabständen bei Massaria-Befall
         und stellt ebenso wie bereits das LG Köln und das LG Bonn fest, dass bei Erstbefall mit der Krankheit
         eine Regelkontrolle vom Boden aus in den gewöhnlichen und hier nach den FLL-Baumkontrollrichtlinien
         angezeigten Abständen ausreicht. Das gälte auch bei einer normalen Totholzbildung, die keine zusätzliche
         Kontrolle erfordere. Das Gericht stellt aber klar, dass im vorliegenden Fall etwas anderes dann gelten
         würde, wenn bereits seinerzeit Anzeichen eines Massaria-Befalls erkannt worden wären bzw. bei ord-
         nungsgemäßer Prüfung hätten festgestellt werden können. Denn für den Fall einer Massaria-Erkrankung,
         die durch äußerst rasche Totholzbildung geprägt sei, müsse eine Überprüfung in kürzeren Intervallen
         erfolgen.


         Veröffentlichung in der Zeitschrift Versicherungsrecht
         Die Urteile zur Verkehrssicherungspflicht bei Massaria-Befall sind in Heft 29 der Zeitschrift Versicherungs-
         recht mit folgenden Leitsätzen veröffentlicht:

         Gebotene Sichtkontrolle von Bäumen auf einem öffentlichen Parkplatz

         BGB § 839, GG Art. 34

         1.   Die Richtlinie zur Überprüfung der  Verkehrssicherheit von Bäumen der Forschungs-
           gesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (Ausgabe 2010) gibt hinsicht-
           lich der Häufigkeit von Baumkontrollen die Regeln der Technik auf dem aktuellen Stand
           wieder. Danach kann die Sichtkontrolle von Bäumen auf einem öffentlichen Parkplatz in
           jährlichen Abstand ausreichend sein.


         2.   Gibt es bei Platanen  Anzeichen für einen Befall mit der Massariakrankheit, ist die
           Kommune verpflichtet, die Kontrollen zu intensivieren.
         (478) LG Bonn, Urteil vom 13.1.2010 (1 O 149/09)
         (478) OLG Köln, Urteil vom 29.7.2010 (7 U 31/10)
         (= VersR 2010, 1328)
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