Page 16 - Einkaufsführer für den Straßenbau Deutschland
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Volatile Entsorgungskosten


         Schwierige Kostenschätzung für die Abfuhr von Bodenaushub

         VK Sachsen (Beschl. v. 27.11.2017, Az.: 1/SVK/025-17)

         Zum Abschluss der Bauarbeiten an der Autobahn A 72 sollten die zwischenzeitlich für die Lagerung von
         Bodenaushub genutzten Flächen geräumt und wieder der Landwirtschaft zurückgegeben sowie das Ma-

         terial abgefahren werden. Diese Arbeiten schrieb der Auftraggeber im nationalen Verfahren aus, denn er
         ordnete dieses Fachlos dem 20%-Kontingent nach § 3 Abs. 9 VgV zu. Diese Möglichkeit besteht nur, wenn
         der Auftragswert die Grenze von einer Million Euro nicht überschreitet. Die Schätzung des Auftraggebers
         für dieses Los lag bei 934.992 EUR. Ein Interessent bemängelte Teile des Leistungsverzeichnisses. Um

         die Zuständigkeit der Vergabekammer zu erreichen, griff er zudem die Schätzung des Auftragswertes an.

         Die Kostenschätzung wurde von einem Planungsbüro vorgenommen, welches alle Preisspiegel der von
         ihm betreuten Projekte auswertet und in einer Datenbank speichert. Damit lag für die Schätzung ein
         großer Datenbestand vor, der vom Planer zudem noch auf die Besonderheiten der Baustelle angepasst
         wurde unter Berücksichtigung z.B. der Jahreszeit, des tatsächlich möglichen Geräteeinsatzes etc. Die

         Schätzung erfolgte nur wenige Wochen vor der Ausschreibung. Der Preisermittlung lag das (identische)
         Leistungsverzeichnis zu Grunde, welches später für die Ausschreibung verwendet wurde. Die Vergabe-
         kammer konstatierte, dass diese Art der Preisermittlung keinen Anlass zur Kritik biete.

         Allein die Entsorgungskosten für den Aushub waren noch problematisch. Sie schwanken für unbelas-
         tete Böden zwischen wenigen Cent und 15 EUR – je nach Lage der Baustelle und der Wiederverwen-

         dungsmöglichkeit durch den jeweiligen Bieter, die für den Planer nicht vorhersehbar ist. Auch die grobe
         Schätzung von 4 Euro durch den Auftraggeber wurde von der Vergabekammer akzeptiert, zumal der
         Auftraggeber noch einen Sicherheitspuffer eingerechnet hatte für den Fall, dass entgegen der Stichpro-
         benmessungen doch noch kontaminiertes Material im Abraum zu finden ist.









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