Page 12 - Einkaufsführer für den Straßenbau Deutschland
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Aufgeblähtes Angebot
Ungefordertes Konzept führt zum Ausschluss
VK Bund (Beschl. v. 18.09.2017, Az.: VK 2-86/17)
Im Vorjahr war der Winterdienst nicht so gelaufen, wie es sich der Auftraggeber vorgestellt hatte. Er
hatte immer wieder eine mangelhafte Verkehrssicherung festgestellt, was vor allem an einem verspäteten
Einsatzbeginn der Mitarbeiter und einer nicht funktionierenden 24-Stunden-Bereitschaft gelegen habe.
Der Auftraggeber hat deswegen die vereinbarte Verlängerungsoption nicht gezogen und statt dessen die
Leistung neu ausgeschrieben. Der Vorauftragnehmer bewirbt sich erneut.
Die Kritik an seiner Leistungserbringung ist ihm natürlich nicht entgangen. Das zeigt schon das neue
Leistungsverzeichnis. Es enthält nun detailliertere Vorgaben zum Personaleinsatz und verspricht Zusatz-
punkte für eine optimierte Personalorganisation. Der ehemals so kritisierte Unternehmer will sich nun für
die neue Bewerbung noch besser darstellen. Deswegen übermittelt er zusätzlich zu seinem Angebot ein
sechsseitiges Konzeptpapier, in dem er darstellt, was er alles unternehmen will, damit es nicht erneut zu
Mängeln in der Auftragsabwicklung kommt.
Doch dieses Papier wird ihm zum Verhängnis. Die Vergabeunterlagen hatten nämlich ausdrücklich ergän-
zende Ausführungen zum Leistungsverzeichnis nicht zugelassen. Damit steht schon allein die Beifügung
des Konzeptes im Widerspruch zu den Vergabeunterlagen, meint die Vergabekammer des Bundes. Den
Einwand des Bieters, sein Konzept sei auch nichts anderes als eine Werbebroschüre, lässt die Vergabe-
kammer nicht gelten. Eine nicht spezifisch auf den Auftrag bezogene Werbung wäre vermutlich unschäd-
lich. Doch das Konzept ist gerade kein „Werbepamphlet“, wie die Analyse des Inhaltes zeigt, denn es geht
konkret auf den fraglichen Auftrag ein. Und zum Nachteil des Bieters sind genau die auftragsbezogenen
Angaben nicht völlig mit dem Leistungsverzeichnis in Einklang zu bringen. So heißt es etwa, es werde die
zur Gewährleistung eines reibungslosen Betriebes nötige Mannstärke garantiert, während das Leistungs-
verzeichnis eine konkrete Mindestpersonalstärke vorgab.
ESD
2019