Page 14 - Einkaufsführer für den Straßenbau Deutschland
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Im Freien ist es nass


         Pflasterarbeiten haben im Außenbereich besondere Anforderungen

         VK Bund (Beschl. v. 17.10.2017, Az.: VK 2-117/17)

         In einem denkmalgeschützten Gebiet war es erforderlich, die Pflasterung nach Baumaßnahmen wie-
         derherzustellen. Dazu gehörten Bodenbeläge aus großformatigen Natursteinen, die teils neu gefertigt

         werden mussten. Andere Teile sollten nach Restaurierung wieder verlegt werden. Von den Bietern ver-
         langte der Auftraggeber, dass sie nachweisen sollten, dass sie Erfahrung mit dem Verlegen von Pflaster
         im Außenbereich haben. Der preislich führende Bieter legte dafür – wie verlangt – zwei Referenzen aus
         den letzten fünf Jahren vor. Eine davon war unstrittig geeignet. Die zweite bezog sich auf die Pflasterung

         eines Gehweges im Bereich eines Parkhauses.

         Hier war der Blick ins Detail gefragt, denn dieses Parkhauspflaster war in dessen Treppenhaus verbaut
         worden. Das Treppenhaus war seitlich teilweise offen und somit den meisten Witterungseinflüssen ausge-
         setzt. Der Auftraggeber wollte diese Arbeit jedoch nicht als geeignet werten und schloss den Bieter aus,
         weil er nicht die geforderten Referenzen vorgelegt hatte. Die Vergabekammer bestätigte den Ausschluss.

         Je nach Bauart des Parkhauses habe sich gegebenenfalls noch erwägen lassen, ob die oberste Ebene

         des Treppenhauses, die nach oben offen war, unter den Begriff des Außenbereiches fallen würde. Der
         Eingangsbereich im Erdgeschoss und die Zwischenebenen jedenfalls wollte auch die Vergabekammer
         nicht als Außenbereich anerkennen. Die vorgelegten Fotos zeigten, dass dieser Teil rundum geschlossen
         war und nur kleine Lüftungsschlitze enthielt. Damit würde zwar wohl ein Temperaturausgleich zwischen

         außen und innen stattfinden, „Wind und Wetter“ sei die Pflasterung jedenfalls nicht ausgesetzt. Insbe-
         sondere treffe keine Feuchtigkeit in Form von Regen oder Schnee auf den verbauten Bodenbelag. Die
         Möglichkeit zum Wasserabfluss sei aber ein entscheidendes Kriterium für die Beurteilung von Bodenbelä-
         gen im Außenbereich. Gerade dafür sei die vorgelegte Referenz aber ungeeignet.









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