Page 36 - Reha-Einkaufsführer 2018/19
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Behinderung





                                            Berufstätige Schwerbehinderte können für die
                                            Beschaffung von Wohnraum oder den Umzug
                                            in eine behinderungsgerechte Wohnung Förder-
                                            mittel (Zuschüsse oder Darlehen) beantragen.
                                            Für behinderungsbedingte Umbauten innerhalb
                                            und außerhalb der eigenen oder der gemiete-
                                            ten  Wohnung (z.B. Rampen) können sie ein-
                                            kommensunabhängige Zuschüsse beantragen.
                                            Zuständig: Arbeitsagentur oder Rentenversiche-
                                            rung.

                                            Für berufstätige Schwerbehinderte gibt es in
                        © Robert Kneschke/34386723/Fotolia
                                            gewissen Einkommensgrenzen die Möglichkeit,
                                            für den Erwerb von Wohneigentum ein zins-
                                            günstiges Darlehen zu beantragen. Zuständig:
                                            Arbeitsagentur (Abteilung für schwerbehinder-
          Behinderte Studenten
                                            te Menschen), Rentenversicherung oder Integ-
          Für behinderte Studenten kann der Bezug von   rationsamt. Bei welcher der drei Stellen Sie den
          Ausbildungsförderung verlängert werden.  Au-  Antrag einreichen, ist für Sie unerheblich. Der
          ßerdem werden – je nach Einzelfall – bestimmte   Antrag muss von dort an die zuständige Stelle
          Materialien, Hilfsmittel oder in besonders gela-  geleitet werden; der Antrag gilt mit dem Eintref-
          gerten Fällen auch ein Auto vom überörtlichen   fen bei der ersten Verwaltung als eingereicht.
          Sozialhilfeträger („Landessozialamt“) finan-  Tipp: Auch in Behörden kommt manchmal ein
          ziert. Auskünfte erteilen die Studentenwerke.  Brief weg; deshalb den Erstantrag immer per
                                            Einschreiben schicken.
          Blindengeld
                                            Auch hier gilt: Vor dem Start der geplanten
          Blinde Personen erhalten Blindengeld, zumeist   Maßnahme muss Ihnen die schriftliche Zusa-
          von den Landessozialämtern. Die Regelungen   ge der zuständigen Stelle vorliegen!  Anträge
          sind in den Bundesländern unterschiedlich. In   müssen deshalb rechtzeitig vor Baubeginn oder
          NRW  erhalten auch gehörlose  und  stark seh-  Kauf gestellt werden. Wenn es sehr eilig ist, be-
          behinderte Menschen eine kleine regelmäßige   antragt man einen „vorzeitigen Maßnahmebe-
          Geldleistung. Auskunft: Sozialamt, in NRW die   ginn“.
          Landessozialämter bei den Landschaftsverbän-
          den.                              Eine Bemerkung zum Schluss: Angesichts des
                                            hohen Änderungstempos in der Gesetzgebung
          Wohnungsbau                       kann für die hier gemachten  Angaben keine
                                            Gewähr auf Richtigkeit und  Vollständigkeit
          Besonderheiten für Menschen mit Behinde-  übernommen werden. Bitte lassen Sie sich
          rungen gibt es auch im  Wohnungsbau. Hier   fachkundig beraten, z.B. durch Finanzämter und
          bestehen steuerliche Erleichterungen und Son-  Steuerberater, die zuständigen Institutionen
          derregelungen für öffentliche Mittel (Auskunft:   oder durch eine Organisation für Menschen mit
          Wohnungsbauämter).                Behinderungen.



                            Leichter finden im Internet.
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