Page 36 - Reha-Einkaufsführer 2018/19
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Behinderung
Berufstätige Schwerbehinderte können für die
Beschaffung von Wohnraum oder den Umzug
in eine behinderungsgerechte Wohnung Förder-
mittel (Zuschüsse oder Darlehen) beantragen.
Für behinderungsbedingte Umbauten innerhalb
und außerhalb der eigenen oder der gemiete-
ten Wohnung (z.B. Rampen) können sie ein-
kommensunabhängige Zuschüsse beantragen.
Zuständig: Arbeitsagentur oder Rentenversiche-
rung.
Für berufstätige Schwerbehinderte gibt es in
© Robert Kneschke/34386723/Fotolia
gewissen Einkommensgrenzen die Möglichkeit,
für den Erwerb von Wohneigentum ein zins-
günstiges Darlehen zu beantragen. Zuständig:
Arbeitsagentur (Abteilung für schwerbehinder-
Behinderte Studenten
te Menschen), Rentenversicherung oder Integ-
Für behinderte Studenten kann der Bezug von rationsamt. Bei welcher der drei Stellen Sie den
Ausbildungsförderung verlängert werden. Au- Antrag einreichen, ist für Sie unerheblich. Der
ßerdem werden – je nach Einzelfall – bestimmte Antrag muss von dort an die zuständige Stelle
Materialien, Hilfsmittel oder in besonders gela- geleitet werden; der Antrag gilt mit dem Eintref-
gerten Fällen auch ein Auto vom überörtlichen fen bei der ersten Verwaltung als eingereicht.
Sozialhilfeträger („Landessozialamt“) finan- Tipp: Auch in Behörden kommt manchmal ein
ziert. Auskünfte erteilen die Studentenwerke. Brief weg; deshalb den Erstantrag immer per
Einschreiben schicken.
Blindengeld
Auch hier gilt: Vor dem Start der geplanten
Blinde Personen erhalten Blindengeld, zumeist Maßnahme muss Ihnen die schriftliche Zusa-
von den Landessozialämtern. Die Regelungen ge der zuständigen Stelle vorliegen! Anträge
sind in den Bundesländern unterschiedlich. In müssen deshalb rechtzeitig vor Baubeginn oder
NRW erhalten auch gehörlose und stark seh- Kauf gestellt werden. Wenn es sehr eilig ist, be-
behinderte Menschen eine kleine regelmäßige antragt man einen „vorzeitigen Maßnahmebe-
Geldleistung. Auskunft: Sozialamt, in NRW die ginn“.
Landessozialämter bei den Landschaftsverbän-
den. Eine Bemerkung zum Schluss: Angesichts des
hohen Änderungstempos in der Gesetzgebung
Wohnungsbau kann für die hier gemachten Angaben keine
Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit
Besonderheiten für Menschen mit Behinde- übernommen werden. Bitte lassen Sie sich
rungen gibt es auch im Wohnungsbau. Hier fachkundig beraten, z.B. durch Finanzämter und
bestehen steuerliche Erleichterungen und Son- Steuerberater, die zuständigen Institutionen
derregelungen für öffentliche Mittel (Auskunft: oder durch eine Organisation für Menschen mit
Wohnungsbauämter). Behinderungen.
Leichter finden im Internet.
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