Page 34 - Reha-Einkaufsführer 2018/19
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Behinderung
n Bei Behinderten mit einem GdB von mindes- n Schwerbehinderten Haltern eines KFZ, die
tens 80 oder einem GdB von 70 und festge- hilflos, blind oder außergewöhnlich gehbe-
stellter Gehbehinderung (Merkzeichen „G“) hindert sind, wird die KFZ-Steuer erlassen.
werden auch die Kosten für durch die Be- Eine Halbierung der KFZ-Steuer gibt es für
hinderung veranlasste private Fahrten mit Schwerbehinderte, die gehörlos oder behin-
dem KFZ als außergewöhnliche Belastungen derungsbedingt im Straßenverkehr erheb-
bei der Einkommensteuer (0,30 €/km) aner- lich beeinträchtigt sind, falls sie nicht die
kannt. Dabei wird eine Fahrleistung bis 3.000 „Freifahrt“ im öffentlichen Nahverkehr in
Kilometer in der Regel als angemessen ange- Anspruch nehmen. Andere Personen dürfen
sehen (also ohne Einzelnachweis). das KFZ dann aber nur unter zum Transport
der behinderten Person oder für deren Haus
haltsführung benutzen. Die KFZ-Steuer wird
neuerdings vom Zoll erhoben, www.zoll.de,
Telefon 0351-44834-550 (Auskünfte zu sons-
tigen steuerlichen Regelungen: Finanzamt
bzw. Steuerberater)
Verkehr
Parkplatz: Für Menschen mit außergewöhnli-
cher Gehbehinderung (aG) stellen die Gemein-
deverwaltungen auf Antrag besondere blaue
Parkausweise aus, die inzwischen EU-weit
gelten. Diese berechtigen zum Parken auf Be-
hindertenparkplätzen (blaues Verkehrsschild
© Björn Wylezich/63548560/Fotolia
mit Rolli-Symbol) sowie bis zu drei Stunden
(nachzuweisen durch die Parkscheibe!) im ein-
n Private Fahrten werden bei Behinderten, geschränkten Halteverbot. Das gilt auch, wenn
die außergewöhnlich gehbehindert (aG), die betroffenen behinderten Personen gefahren
blind (Bl) oder hilflos (H) sind, regelmäßig werden. Fahrzeuge, die unberechtigt auf einem
bis zu einer Fahrleistung von 15.000 km als Behindertenparkplatz abgestellt sind, können
außergewöhnliche Belastung anerkannt sofort abgeschleppt werden, denn – so die
(0,30 ?/km). Bei außergewöhnlichen Belas- Gerichte – schwer gehbehinderte Menschen
tungen, die zusätzlich zur Behindertenpau- müssen darauf vertrauen können, dass an be-
schale geltend gemacht werden, wird jedoch stimmten Plätzen, z.B. Bahnhöfen, immer ein
generell eine zumutbare Eigenbelastung Behindertenparkplatz frei ist, und zwar gerade
abgezogen, die sich nach Einkommenshöhe, auch dann, wenn die anderen Parkplätze restlos
Familienstand und Kinderzahl richtet. belegt sind.
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