Page 39 - Reha-Einkaufsführer 2018/19
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Behinderung
2018/19
I Wie wird meine Behinderung „anerkannt“?
Damit Menschen die ihnen aufgrund der Behin- amt wird von diesen Auskünfte einholen und
derung zustehenden Rechte wahrnehmen kön- hierfür auch die Kosten übernehmen. Es ist da-
nen, muss die Einschränkung als Behinderung her sehr wichtig, die Ärzte persönlich über die
„anerkannt“ sein. Antragstellung zu informieren und sie zu bitten,
in ihren Stellungnahmen neben den Gesund-
Zur Feststellung der Behinderung – so der offizi- heitsstörungen auch die damit verbundenen
elle Ausdruck – stellt man einen Antrag an das Funktionseinschränkungen anzugeben (z.B.
für den Wohnort zuständige Versorgungsamt. „kann nur 50 Meter weit ohne Hilfe gehen“
Den Antragsvordruck gibt es dort und bei der oder „kann nur 3 kg tragen“).
Gemeinde.
Der Grad der Behinderung wird vom Versor-
Ganz besonders wichtig ist es, neben den Ge- gungsamt unter Beteiligung des eigenen ärzt-
sundheitsstörungen die damit verbundenen lichen Dienstes festgelegt. Im Interesse der
Funktionseinschränkungen anzugeben. Da sie Gleichbehandlung hat das Bundessozialminis-
die Auswirkungen der Beeinträchtigung dar- terium eine Liste herausgegeben, in der alle
stellen, kommt ihnen bei der Bemessung des möglichen Beeinträchtigungen mit einer Zahl
Grades der Behinderung eine besondere Be- für den Grad der Behinderung angegeben sind
deutung zu. Wenn eine Gesundheitsstörung zu (sog. „Anhaltspunkte“).
Folgeschäden geführt hat, sollten auch diese
angegeben werden. Wenn mehrere Behinderungen vorliegen, wird
aus den einzelnen Behinderungsgraden ein
Im eigenen Interesse liegt es, alle erheblichen Gesamtwert ermittelt. Das geschieht allerdings
Beeinträchtigungen anzugeben. Man kann al- nicht durch Zusammenzählen, sondern durch
lerdings auf die Berücksichtigung bestimmter eine Bewertung, bei der es auch auf das mög-
Einschränkungen verzichten, zum Beispiel eine liche Zusammenwirken der verschiedenen Ein-
psychische Einschränkung. Diese Umstände schränkungen ankommt.
werden dann bei der Feststellung des Grades
der Behinderung nicht einbezogen und im Be- Im Feststellungsbescheid stellt das Versorgungs-
scheid nicht erwähnt. amt die Behinderung fest (sofern sie vorliegt)
und legt den Grad der Behinderung (GdB) in
Die Feststellung der Behinderung kann rückwir- Zehnerstufen bis 100 fest. Wenn der GdB 50 und
kend beantragt werden; bezogen auf den Zeit- mehr beträgt, liegt eine Schwerbehinderung vor.
punkt, da die Gesundheitsstörung eingetreten Diese Personen erhalten den Ausweis. Durch Zu-
ist (z.B. ein Unfall oder eine Operation). Dem satzangaben (z.B. „G“ für gehbehindert, „aG“
Antrag sollte man bereits Kopien von ärztlichen für „außergewöhnlich gehbehindert“) wird
Bescheinigungen beifügen. Zur Begründung des festgelegt, dass die betreffende Person beson-
Antrages muss man die Ärzte angeben, die zu dere Rechte („Nachteilsausgleiche“) in An-
den geltend gemachten Beeinträchtigungen spruch nehmen kann. Diese Zusatzangaben im
Aussagen machen können. Das Versorgungs- Ausweis heißen „Merkzeichen“.