Page 39 - Reha-Einkaufsführer 2018/19
P. 39

Behinderung
                    2018/19



           I  Wie wird meine Behinderung „anerkannt“?

           Damit Menschen die ihnen aufgrund der Behin-  amt wird von diesen Auskünfte einholen und
           derung zustehenden Rechte wahrnehmen kön-  hierfür auch die Kosten übernehmen. Es ist da-
           nen, muss die Einschränkung als Behinderung   her sehr wichtig, die Ärzte persönlich über die
           „anerkannt“ sein.                 Antragstellung zu informieren und sie zu bitten,
                                             in ihren Stellungnahmen neben den Gesund-
           Zur Feststellung der Behinderung – so der offizi-  heitsstörungen auch die damit verbundenen
           elle Ausdruck – stellt man einen Antrag an das   Funktionseinschränkungen anzugeben (z.B.
           für  den Wohnort  zuständige Versorgungsamt.   „kann  nur  50  Meter  weit  ohne  Hilfe  gehen“
           Den Antragsvordruck gibt es dort und bei der   oder „kann nur 3 kg tragen“).
           Gemeinde.
                                             Der  Grad  der Behinderung  wird  vom  Versor-
           Ganz besonders wichtig ist es, neben den Ge-  gungsamt unter Beteiligung des eigenen ärzt-
           sundheitsstörungen die damit verbundenen   lichen Dienstes festgelegt. Im Interesse der
           Funktionseinschränkungen anzugeben. Da sie   Gleichbehandlung hat das Bundessozialminis-
           die  Auswirkungen der Beeinträchtigung dar-  terium eine Liste herausgegeben, in der alle
           stellen, kommt ihnen bei der Bemessung des   möglichen Beeinträchtigungen  mit einer  Zahl
           Grades der Behinderung eine besondere Be-  für den Grad der Behinderung angegeben sind
           deutung zu. Wenn eine Gesundheitsstörung zu   (sog. „Anhaltspunkte“).
           Folgeschäden geführt hat, sollten auch diese
           angegeben werden.                 Wenn mehrere Behinderungen vorliegen, wird
                                             aus den einzelnen Behinderungsgraden ein
           Im eigenen Interesse liegt es, alle erheblichen   Gesamtwert ermittelt. Das geschieht allerdings
           Beeinträchtigungen anzugeben. Man kann al-  nicht  durch  Zusammenzählen,  sondern durch
           lerdings auf  die Berücksichtigung bestimmter   eine Bewertung, bei der es auch auf das mög-
           Einschränkungen verzichten, zum Beispiel eine   liche Zusammenwirken der verschiedenen Ein-
           psychische Einschränkung. Diese Umstände   schränkungen ankommt.
           werden dann bei der Feststellung des Grades
           der Behinderung nicht einbezogen und im Be-  Im Feststellungsbescheid stellt das Versorgungs-
           scheid nicht erwähnt.             amt die Behinderung fest (sofern sie vorliegt)
                                             und legt den Grad der Behinderung (GdB) in
           Die Feststellung der Behinderung kann rückwir-  Zehnerstufen bis 100 fest. Wenn der GdB 50 und
           kend beantragt werden; bezogen auf den Zeit-  mehr beträgt, liegt eine Schwerbehinderung vor.
           punkt, da die Gesundheitsstörung eingetreten   Diese Personen erhalten den Ausweis. Durch Zu-
           ist (z.B. ein Unfall oder eine Operation). Dem   satzangaben (z.B. „G“ für gehbehindert, „aG“
           Antrag sollte man bereits Kopien von ärztlichen   für „außergewöhnlich gehbehindert“) wird
           Bescheinigungen beifügen. Zur Begründung des   festgelegt, dass die betreffende Person beson-
           Antrages muss man die Ärzte angeben, die zu   dere Rechte („Nachteilsausgleiche“) in  An-
           den geltend gemachten Beeinträchtigungen   spruch nehmen kann. Diese Zusatzangaben im
           Aussagen machen können. Das  Versorgungs-  Ausweis heißen „Merkzeichen“.
   34   35   36   37   38   39   40   41   42   43   44