Page 40 - Reha-Einkaufsführer 2018/19
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Gesetzliche Betreuung





          I  Selbstbestimmt statt bevormundet

          Viele Mitbürgerinnen und Mitbürger, die eine   Der Betreuer hat auch dafür zu sorgen, dass die
          geistige oder psychische Behinderung haben   dem Betreuten verbliebenen Fähigkeiten geför-
          oder die aufgrund hohen Alters geistig verwirrt   dert und Rehabilitationsmöglichkeiten genutzt
          sind,  können Rechts- und  Vermögens-Ange-  werden. Mindestens einmal jährlich muss er das
          legenheiten nicht mehr selbst regeln. Früher   Gericht über die persönlichen Verhältnisse des
          wurden diese Menschen durch Bestellung eines   Betreuten informieren (schriftlich oder münd-
          Vormundes „entmündigt“, mit der Folge, dass   lich).
          sie überhaupt nichts mehr selbst bestimmen
          konnten.                          Wünsche des Betroffenen
                                            Ziel des Betreuungsgesetzes war es vor allem,
          Das 1992 in Kraft getretene Betreuungsgesetz
          hat dies geändert. Den Betroffenen werden   dass die Betreuungsperson nicht einfach über
          nicht mehr wie bei der Entmündigung sämtliche   den Kopf des Betreuten hinweg entscheiden
          Rechte für alle Lebensbereiche entzogen. Statt-  darf.  Vielmehr müssen die  Vorstellungen und
          dessen erhalten sie eine gesetzliche Vertretung   Wünsche des betreuten Menschen ernstge-
          nur für bestimmte Angelegenheiten. Außerdem   nommen  werden.  Innerhalb  der  ihr  objektiv
          dürfen ihre Vorstellungen nicht ignoriert wer-  gegebenen Möglichkeiten soll die  hilfsbedürf-
          den. Die Betreuung wird vom Vormundschafts-  tige Person nach eigenen  Wünschen (selbst-
          gericht (Amtsgericht) angeordnet.  bestimmt) leben können. Durch regelmäßige
                                            Gespräche soll sich der Betreuer ein Bild davon
                                            machen, was der Betreute gerne möchte und
          Aufgaben des Betreuers begrenzt
                                            was er nicht will. Solange es dem Wohlergehen
          Im  Unterschied  zur früheren  Vormundschaft   des Betreuten nicht zuwiderläuft, muss der Be-
          darf die Betreuung nur für diejenigen Bereiche   treuer sich danach richten. Beispielsweise darf
          bestellt werden, in denen eine Betreuung erfor-  der Betreuer dem Betreuten keine sparsame
          derlich ist. Was der Betroffene eigenständig er-  Lebensführung aufzwingen, wenn ausreichend
          ledigen kann, darf der Betreuungsperson nicht   Geld vorhanden ist. Im Klartext: Es ist nicht
          übertragen werden. In dem übertragenen Auf-  Aufgabe der Betreuerin oder des Betreuers, der
          gabenkreis hat der Betreuer die Stellung eines   hilfebedürftigen Person sinnvolle Leistungen
          gesetzlichen Vertreters.          oder  Annehmlichkeiten vorzuenthalten, damit
                                            das spätere Erbe geschont wird. Wünsche, die
          Eine der Hauptaufgaben der Betreuungsperson   der Betreute vor dem Eintritt seiner Behinde-
          ist es, sich um das persönliche  Wohlergehen   rung  geäußert hat, müssen selbstverständlich
          des  Betreuten  zu  kümmern.  Sie  ist  nicht  nur   berücksichtigt werden.
          ein Vermögensverwalter. Ein wichtiger Teil ihrer
          Aufgabe ist vielmehr der persönliche Kontakt.
          Auch wenn Gespräche nicht mehr möglich sind,
          muss sich die Betreuungsperson regelmäßig ei-
          nen Eindruck von seinem Zustand verschaffen.





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