Page 40 - Reha-Einkaufsführer 2018/19
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Gesetzliche Betreuung
I Selbstbestimmt statt bevormundet
Viele Mitbürgerinnen und Mitbürger, die eine Der Betreuer hat auch dafür zu sorgen, dass die
geistige oder psychische Behinderung haben dem Betreuten verbliebenen Fähigkeiten geför-
oder die aufgrund hohen Alters geistig verwirrt dert und Rehabilitationsmöglichkeiten genutzt
sind, können Rechts- und Vermögens-Ange- werden. Mindestens einmal jährlich muss er das
legenheiten nicht mehr selbst regeln. Früher Gericht über die persönlichen Verhältnisse des
wurden diese Menschen durch Bestellung eines Betreuten informieren (schriftlich oder münd-
Vormundes „entmündigt“, mit der Folge, dass lich).
sie überhaupt nichts mehr selbst bestimmen
konnten. Wünsche des Betroffenen
Ziel des Betreuungsgesetzes war es vor allem,
Das 1992 in Kraft getretene Betreuungsgesetz
hat dies geändert. Den Betroffenen werden dass die Betreuungsperson nicht einfach über
nicht mehr wie bei der Entmündigung sämtliche den Kopf des Betreuten hinweg entscheiden
Rechte für alle Lebensbereiche entzogen. Statt- darf. Vielmehr müssen die Vorstellungen und
dessen erhalten sie eine gesetzliche Vertretung Wünsche des betreuten Menschen ernstge-
nur für bestimmte Angelegenheiten. Außerdem nommen werden. Innerhalb der ihr objektiv
dürfen ihre Vorstellungen nicht ignoriert wer- gegebenen Möglichkeiten soll die hilfsbedürf-
den. Die Betreuung wird vom Vormundschafts- tige Person nach eigenen Wünschen (selbst-
gericht (Amtsgericht) angeordnet. bestimmt) leben können. Durch regelmäßige
Gespräche soll sich der Betreuer ein Bild davon
machen, was der Betreute gerne möchte und
Aufgaben des Betreuers begrenzt
was er nicht will. Solange es dem Wohlergehen
Im Unterschied zur früheren Vormundschaft des Betreuten nicht zuwiderläuft, muss der Be-
darf die Betreuung nur für diejenigen Bereiche treuer sich danach richten. Beispielsweise darf
bestellt werden, in denen eine Betreuung erfor- der Betreuer dem Betreuten keine sparsame
derlich ist. Was der Betroffene eigenständig er- Lebensführung aufzwingen, wenn ausreichend
ledigen kann, darf der Betreuungsperson nicht Geld vorhanden ist. Im Klartext: Es ist nicht
übertragen werden. In dem übertragenen Auf- Aufgabe der Betreuerin oder des Betreuers, der
gabenkreis hat der Betreuer die Stellung eines hilfebedürftigen Person sinnvolle Leistungen
gesetzlichen Vertreters. oder Annehmlichkeiten vorzuenthalten, damit
das spätere Erbe geschont wird. Wünsche, die
Eine der Hauptaufgaben der Betreuungsperson der Betreute vor dem Eintritt seiner Behinde-
ist es, sich um das persönliche Wohlergehen rung geäußert hat, müssen selbstverständlich
des Betreuten zu kümmern. Sie ist nicht nur berücksichtigt werden.
ein Vermögensverwalter. Ein wichtiger Teil ihrer
Aufgabe ist vielmehr der persönliche Kontakt.
Auch wenn Gespräche nicht mehr möglich sind,
muss sich die Betreuungsperson regelmäßig ei-
nen Eindruck von seinem Zustand verschaffen.
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