Page 35 - Reha-Einkaufsführer 2018/19
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Behinderung
2018/19
Auf einem Parkplatz, der für eine bestimmte be-
hinderte Personen (bzw. ihr Fahrzeug) reserviert
ist, dürfen auch andere behinderte Menschen
nicht parken! Sie riskieren ein Abschleppen Ih-
res Fahrzeuges, da die berechtigte Person auf
die Nutzung des Parkplatzes angewiesen ist.
Der Missbrauch der blauen Parkausweise (Nut-
zung z.B. durch Verwandte und Bekannte ohne
Beisein der berechtigten Person) wird übrigens
durch die Gerichte streng bestraft. Das gilt auch,
wenn jemand für die behinderte Person Erledi-
gungen durchführt.
Freifahrt im öffentlichen Personennahver-
kehr (Bahn: 50 km vom Wohnort sowie bun-
desweit in allen Verkehrsverbünden) erhalten
schwerbehinderte Menschen, die in ihrer Be-
wegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich © Glaser/155140460/Fotolia
eingeschränkt sind. Ebenso blinde, gehörlose
und hilflose Personen. Am Schwerbehinderten- Fernsehgebühren
ausweis ist dies durch einen Flächenaufdruck in
Orange zu erkennen. Die betreffenden Personen Viele schwerbehinderte Personen können an
müssen hierfür als Eigenanteil eine Wertmar- Konzerten, Theaterdarbietungen und anderen
ke von 80 Euro pro Jahr bzw. von 40 Euro für Veranstaltungen aufgrund ihrer Behinderung
sechs Monate (z.B. März bis September) erwer- nicht teilnehmen, z.B. Blinde, Gehörlose, stark
ben. Für Hilflose, Blinde und Bezieher von Hilfen Seh- oder Hörbehinderte. Daher wird Ihnen eine
zum Lebensunterhalt ist die Marke kostenlos. Erleichtung bei der Rundfunkgebühr gewährt.
Stets kostenlos fährt die Begleitperson, wenn Seit 2013 gilt folgende Regelung: Mit Ausnah-
der Ausweis einen entsprechenden Vermerk (B) me von Beziehern von Blindenhilfe, Taubblinden
enthält. Auskünfte und Streckenverzeichnisse und pflegebedürftigen Heimbewohnern müssen
für die Eisenbahn im Nahverkehr gibt’s beim auch Personen mit dem Merkzeichen „RF“ im
Versorgungsamt. Schwerbehindertenausweis einen Betrag von
5,83 Euro monatlich an die Gebühreneinzugs-
zentrale (GEZ) zahlen. Empfänger von Sozial-
leistungen (wie z.B. Arbeitslosengeld II, Sozial-
hilfe, Grundsicherung oder BAföG) können bei
der GEZ eine Befreiung von den Rundfunkge-
bühren beantragen. Personen mit dem Merk-
zeichen „RF“ sollten bei der Telefongesellschaft
nach einem Sozialanschluss fragen.