Page 32 - Reha-Einkaufsführer 2018/19
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Behinderung





          I  Erleichterungen für behinderte Menschen

          Menschen mit Behinderungen haben in vielen        Aufgepasst: Bei rückwirkender Feststellung
          Lebensbereichen mit besonderen Schwierigkei-  der Behinderung bzw. Erhöhung des GdB
          ten und Benachteiligungen zu kämpfen. Des-  werden auf Antrag (!) vom Finanzamt Steu-
          halb werden ihnen auf zahlreichen Gebieten   ern auch für vorangehende Jahre erstattet.
          „Nachteilsausgleiche“ gewährt.     Das gilt sogar dann, wenn die Steuerbeschei-
                                             de schon bestandskräftig sind. Tipp: Stellen
          „Das sind aber viele Regelungen“, denkt man-  Sie den Antrag auf rückwirkende Erstattung
          cher, der zum ersten Mal eine Übersicht über die   sofort nach Erhalt des Feststellungsbeschei-
          Nachteilsausgleiche für behinderte Menschen   des.
          sieht. Seien Sie froh! Denn durch diese Regelun-
          gen wird Ihnen – wenn Sie betroffen sind – viel-       Arbeitnehmer können vom Finanzamt den
          leicht geholfen!                   Pauschbetrag als Freibetrag in die Lohn-
                                             steuermerkmale eintragen lassen, damit sie
          Hier  eine  Übersicht  (ohne Anspruch  auf Voll-  schon im laufenden Jahr etwas davon haben.
          ständigkeit!):                     Es kann auch der Pauschbetrag des Ehe-
                                             gatten eingetragen werden. In der Regel wer-
          Steuern                            den die Pauschbeträge automatisch in den
                                             Folgejahren berücksichtigt, längstens aller-
          n    Schwerbehinderte erhalten je nach Grad   dings für die Gültigkeitsdauer des Behinder-
           der Behinderung (GdB) bei der Einkommen-  tenausweises.
           steuer einen pauschalen Steuerfreibetrag für
           außergewöhnliche Belastungen zwischen   Pauschbeträge bei der Einkommensteuer
           310 Euro und 1.420 Euro jährlich. Bei einer
           Behinderung unter einem GdB von 50 wird   GdB   Pauschbetrag in Euro
           der Pauschbetrag nur gewährt, wenn dem
           behinderten Menschen wegen seiner Behin-  25 – 30     310
           derung nach gesetzlichen Vorschriften Ren-  35 – 40   430
           ten oder andere laufende Bezüge zustehen,
           oder die Behinderung eine Einschränkung   45 – 50     570
           der Beweglichkeit bewirkt oder auf einer   55 – 60    720
           typischen Berufskrankheit beruht. Für Hilf-
           lose, Blinde und Personen in Pflegestufe III   65 – 70    890
           (bis Steuerjahr 2016) bzw. mit Pflegegrad 4   75 – 80    1060
           oder 5 (ab 2017) beträgt dieser 3.700 Euro. Er
           gilt immer für das ganze Kalenderjahr, auch   85 – 90    1230
           wenn die Behinderung erst im Laufe des Jah-  95 – 100    1420
           res festgestellt wird. Das Gleiche gilt auch bei
           der Feststellung eines höheren GdB.  Hilflos/Blind    3700
                                             Pauschbetrag
                                             für Hinterbliebene    370




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