Page 29 - Reha-Einkaufsführer 2018/19
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Hilfsmittel und Zuzahlung
                    2018/19



           I  Zuzahlungen – ein Überblick

           Seit 2004 gelten für die Gesetzliche Krankenver-
           sicherung die nachfolgend zusammengefassten
           Zuzahlungsregelungen. Grundsätzlich wird bei
           allen Leistungen eine Zuzahlung von zehn Pro-
           zent der Kosten erhoben. Mindestens fünf Euro,
           höchstens zehn Euro. Wenn die Kosten unter
           fünf Euro liegen, wird nur der tatsächliche Preis
           gezahlt.

           Belastungsgrenzen                 © Wolfilser/116773221/Fotolia
           Alle Zuzahlungen werden für das Erreichen der
           Belastungsgrenze berücksichtigt. Die jährliche
           Eigenbeteiligung der  Versicherten darf zwei   Bonusregelung
           Prozent der Bruttoeinnahmen nicht überschrei-  Wer aktiv Vorsorge betreibt und an Präventions-
           ten. Für chronisch Kranke gilt eine Grenze von   maßnahmen teilnimmt, kann von seiner Kran-
           einem Prozent der Bruttoeinnahmen. Für Fami-  kenkasse einen finanziellen Bonus bekommen.
           lien verringert sich die Belastungsgrenze durch   Das kann beispielsweise eine teilweise Befrei-
           die  Kinderfreibeträge und  gegebenenfalls  den   ung von den Zuzahlungen oder auch eine Ermä-
           Freibetrag für den Ehepartner. Bei Beziehern   ßigung des Beitrags sein. Das gilt auch für Versi-
           von Sozialhilfe/Hartz IV gilt der Regelsatz des   cherte, die an einem Hausarztsystem, an einem
           Haushaltsvorstands als Berechnungsgrundlage   Chronikerprogramm oder an einer integrierten
           für die Belastungsgrenze. Das heißt, ein chro-  Versorgung teilnehmen.
           nisch kranker Sozialhilfeempfänger zahlt im
           Jahr 47,88 Euro, ansonsten 95,76 Euro. Wenn   Hilfsmittel: Zuzahlung von 10 Prozent für jedes
           man die Belastungsgrenze erreicht hat, stellt die   Hilfsmittel (z.B. Hörgerät, Rollstuhl), jedoch min-
           jeweilige Kasse für den Rest des Kalenderjahres   destens 5 Euro und maximal 10 Euro. In jedem
           eine Befreiung aus.               Fall nicht mehr als die Kosten des Mittels. Aus-
                                             nahme: Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt
           Befreiung für Kinder und Jugendliche  sind (z.B. Windeln bei Inkontinenz): Zuzahlung
           Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten   von 10 Prozent je Verbrauchseinheit, aber maxi-
           18. Lebensjahr sind generell von Zuzahlungen   mal 10 Euro pro Monat.
           befreit.
                                             Krankenhaus: Zuzahlung von 10 Euro pro Tag,
           Liegt der Preis eines Arzneimittels um 30 Pro-  aber begrenzt auf maximal 28 Tage pro Kalen-
           zent niedriger als der so genannte Festbetrag,   derjahr. Ein durchschnittlicher Krankenhausauf-
           ist die Aufnahme in die Zuzahlungsbefreiungs-  enthalt dauert 9 Tage.
           liste möglich. Je nach Krankenkasse können
           außerdem sogenannte Rabattarzneimittel zur   Stationäre  Vorsorge und Rehabilitation:
           Hälfte oder komplett für die jeweiligen Versi-  Zuzahlung von 10 Euro pro Tag, bei Anschluss-
           cherten dieser Krankenkasse von der Zuzahlung   heilbehandlungen begrenzt auf 28 Tage.
           befreit werden.
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