Page 29 - Reha-Einkaufsführer 2018/19
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Hilfsmittel und Zuzahlung
2018/19
I Zuzahlungen – ein Überblick
Seit 2004 gelten für die Gesetzliche Krankenver-
sicherung die nachfolgend zusammengefassten
Zuzahlungsregelungen. Grundsätzlich wird bei
allen Leistungen eine Zuzahlung von zehn Pro-
zent der Kosten erhoben. Mindestens fünf Euro,
höchstens zehn Euro. Wenn die Kosten unter
fünf Euro liegen, wird nur der tatsächliche Preis
gezahlt.
Belastungsgrenzen © Wolfilser/116773221/Fotolia
Alle Zuzahlungen werden für das Erreichen der
Belastungsgrenze berücksichtigt. Die jährliche
Eigenbeteiligung der Versicherten darf zwei Bonusregelung
Prozent der Bruttoeinnahmen nicht überschrei- Wer aktiv Vorsorge betreibt und an Präventions-
ten. Für chronisch Kranke gilt eine Grenze von maßnahmen teilnimmt, kann von seiner Kran-
einem Prozent der Bruttoeinnahmen. Für Fami- kenkasse einen finanziellen Bonus bekommen.
lien verringert sich die Belastungsgrenze durch Das kann beispielsweise eine teilweise Befrei-
die Kinderfreibeträge und gegebenenfalls den ung von den Zuzahlungen oder auch eine Ermä-
Freibetrag für den Ehepartner. Bei Beziehern ßigung des Beitrags sein. Das gilt auch für Versi-
von Sozialhilfe/Hartz IV gilt der Regelsatz des cherte, die an einem Hausarztsystem, an einem
Haushaltsvorstands als Berechnungsgrundlage Chronikerprogramm oder an einer integrierten
für die Belastungsgrenze. Das heißt, ein chro- Versorgung teilnehmen.
nisch kranker Sozialhilfeempfänger zahlt im
Jahr 47,88 Euro, ansonsten 95,76 Euro. Wenn Hilfsmittel: Zuzahlung von 10 Prozent für jedes
man die Belastungsgrenze erreicht hat, stellt die Hilfsmittel (z.B. Hörgerät, Rollstuhl), jedoch min-
jeweilige Kasse für den Rest des Kalenderjahres destens 5 Euro und maximal 10 Euro. In jedem
eine Befreiung aus. Fall nicht mehr als die Kosten des Mittels. Aus-
nahme: Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt
Befreiung für Kinder und Jugendliche sind (z.B. Windeln bei Inkontinenz): Zuzahlung
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten von 10 Prozent je Verbrauchseinheit, aber maxi-
18. Lebensjahr sind generell von Zuzahlungen mal 10 Euro pro Monat.
befreit.
Krankenhaus: Zuzahlung von 10 Euro pro Tag,
Liegt der Preis eines Arzneimittels um 30 Pro- aber begrenzt auf maximal 28 Tage pro Kalen-
zent niedriger als der so genannte Festbetrag, derjahr. Ein durchschnittlicher Krankenhausauf-
ist die Aufnahme in die Zuzahlungsbefreiungs- enthalt dauert 9 Tage.
liste möglich. Je nach Krankenkasse können
außerdem sogenannte Rabattarzneimittel zur Stationäre Vorsorge und Rehabilitation:
Hälfte oder komplett für die jeweiligen Versi- Zuzahlung von 10 Euro pro Tag, bei Anschluss-
cherten dieser Krankenkasse von der Zuzahlung heilbehandlungen begrenzt auf 28 Tage.
befreit werden.