Page 24 - Reha-Einkaufsführer 2018/19
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Pflegeversicherung





                                             da Eigentümer von Immobilien meist meist
                                             über Einkünfte aus Mieten verfügen, die der
                                             Heranziehung unterliegen.

                                            n    Ist der Unterhaltsverpflichtete bereits im
                                             Ruhestand, gibt es keinen Grund mehr, Al-
                                             tersvorsorge zu betreiben.  Von ihm wird
                                             verlangt, dass das für die Altersvorsorge ge-
                                             bildete Vermögen seinem Zweck zugeführt,
                                             also schrittweise aufgebraucht wird. Unter
                                             Berücksichtigung der statistischen Lebenser-
                                             wartung ergibt sich daraus eine monatliche
                              © rcx/48739338/Fotolia  Rente, die das Einkommen erhöht und gemäß
                                             der Grundregel  – zu 50 Prozent – angerech-
                                             net wird.

          n    Die Gerichte erkennen auch eine finanzielle   Aufteilung zwischen Geschwistern
           Rücklage für die „Wechselfälle des Lebens“
           an. Man denke nur an die neue Waschma-  Geschwister haften für Unterhaltsansprüche der
           schine oder das neue Gebiss. Zur Höhe des   Eltern anteilig nach ihren Einkommens- und Ver-
           Schonbetrages gibt es allerdings bei Juristen   mögensverhältnissen, also nach ihrer Leistungs-
           mangels gesetzlicher Bestimmung sehr un-  fähigkeit. Das ist in § 1606 BGB ausdrücklich so
           terschiedliche Meinungen. Da Pflegebedürf-  geregelt. Dabei werden die Einkommensteile,
           tigen ein „Notgroschen“ von bis zu 2.600   die den – ggf. um besondere Belange erhöhten
           Euro vom Sozialamt belassen wird, bildet   – Selbstbehalt übersteigen, in eine Relation ge-
           diese Summe die Untergrenze für die finan-  setzt. Entsprechend dieser Relation teilt sich die
           zielle Reserve beim Unterhaltspflichtigen.   Unterhaltspflicht auf. Es ist also nicht so, dass
           Einzelne Sozialbehörden belassen dem Kind   das Kind mit dem höheren Einkommen allein
           eine Vermögensreserve von 25.000 Euro. Der   für den Elternunterhalt aufkommen muss. Bei-
           Bundesgerichtshof hat sich noch nicht grund-  spiel: Haben zwei Geschwister ein bereinigtes
           sätzlich festgelegt, sondern lässt es auf den   Einkommen von 4.000 und 6.000 Euro und es
           konkreten Einzelfall ankommen. In einem Ur-  gibt ungedeckte Pflegekosten von 1.000 Euro,
           teil vom 7. August 2013 hat er 10.000 Euro   dann zahlt das eine Kind 400, das andere 600
           als Notreserve anerkannt.        Euro an das Sozialamt.

          n    Liegt das Vermögen über den Schonbeträgen,
           kann das Sozialamt ein Angreifen des Vermö-
           gens verlangen. Bei Geldvermögen werden
           Beträge  fällig,  bei  nicht  selbst  bewohnten
           Immobilien steht es dem Unterhaltsverpflich-
           teten frei, diese zu verkaufen. Üblich ist es,
           ein Darlehen aufnehmen und die Immobilie
           hierfür zu verpfänden. Der Fall ist eher selten,


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