Page 24 - Reha-Einkaufsführer 2018/19
P. 24
Pflegeversicherung
da Eigentümer von Immobilien meist meist
über Einkünfte aus Mieten verfügen, die der
Heranziehung unterliegen.
n Ist der Unterhaltsverpflichtete bereits im
Ruhestand, gibt es keinen Grund mehr, Al-
tersvorsorge zu betreiben. Von ihm wird
verlangt, dass das für die Altersvorsorge ge-
bildete Vermögen seinem Zweck zugeführt,
also schrittweise aufgebraucht wird. Unter
Berücksichtigung der statistischen Lebenser-
wartung ergibt sich daraus eine monatliche
© rcx/48739338/Fotolia Rente, die das Einkommen erhöht und gemäß
der Grundregel – zu 50 Prozent – angerech-
net wird.
n Die Gerichte erkennen auch eine finanzielle Aufteilung zwischen Geschwistern
Rücklage für die „Wechselfälle des Lebens“
an. Man denke nur an die neue Waschma- Geschwister haften für Unterhaltsansprüche der
schine oder das neue Gebiss. Zur Höhe des Eltern anteilig nach ihren Einkommens- und Ver-
Schonbetrages gibt es allerdings bei Juristen mögensverhältnissen, also nach ihrer Leistungs-
mangels gesetzlicher Bestimmung sehr un- fähigkeit. Das ist in § 1606 BGB ausdrücklich so
terschiedliche Meinungen. Da Pflegebedürf- geregelt. Dabei werden die Einkommensteile,
tigen ein „Notgroschen“ von bis zu 2.600 die den – ggf. um besondere Belange erhöhten
Euro vom Sozialamt belassen wird, bildet – Selbstbehalt übersteigen, in eine Relation ge-
diese Summe die Untergrenze für die finan- setzt. Entsprechend dieser Relation teilt sich die
zielle Reserve beim Unterhaltspflichtigen. Unterhaltspflicht auf. Es ist also nicht so, dass
Einzelne Sozialbehörden belassen dem Kind das Kind mit dem höheren Einkommen allein
eine Vermögensreserve von 25.000 Euro. Der für den Elternunterhalt aufkommen muss. Bei-
Bundesgerichtshof hat sich noch nicht grund- spiel: Haben zwei Geschwister ein bereinigtes
sätzlich festgelegt, sondern lässt es auf den Einkommen von 4.000 und 6.000 Euro und es
konkreten Einzelfall ankommen. In einem Ur- gibt ungedeckte Pflegekosten von 1.000 Euro,
teil vom 7. August 2013 hat er 10.000 Euro dann zahlt das eine Kind 400, das andere 600
als Notreserve anerkannt. Euro an das Sozialamt.
n Liegt das Vermögen über den Schonbeträgen,
kann das Sozialamt ein Angreifen des Vermö-
gens verlangen. Bei Geldvermögen werden
Beträge fällig, bei nicht selbst bewohnten
Immobilien steht es dem Unterhaltsverpflich-
teten frei, diese zu verkaufen. Üblich ist es,
ein Darlehen aufnehmen und die Immobilie
hierfür zu verpfänden. Der Fall ist eher selten,
Leichter finden im Internet.
Mit vielen praktischen Links zu Ihren Lieferanten auf
www. -einkaufsfuehrer.de