Page 21 - Reha-Einkaufsführer 2018/19
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Pflegeversicherung
2018/19
Grundsätzliches zur Höhe der
Heranziehung
Die Unterhaltspflicht gegenüber Eltern ist im
Gesetz schwächer ausgeprägt als die gegen-
über Kindern. Schließlich hatten Eltern die Mög-
lichkeit, in ihrem Erwachsenenleben Vorsorge
zu treffen. Ein minderjähriges Kind ist dagegen
vollständig auf die Unterstützung durch seine
Eltern angewiesen.
Ein Kind muss für ein pflegebedürftiges Eltern-
teil keineswegs sein gesamtes Einkommen und
Angespartes hergeben. Die Rechtsprechung be- © Thomas Reimer/191838429/Fotolia
lässt Kindern im Rahmen des Elternunterhaltes
einen angemessenen Selbstbehalt – sowohl
beim Einkommen, wie auch beim Vermögen. n Unangetastet bleibt (im Jahr 2018) beim Ein-
Der Bundesgerichtshof (im Folgenden: BGH) kommen ein Selbstbehalt von 1.800 Euro, bei
hat hierzu im Jahr 2002 in typischem Juristen- Ehepartnern gilt ein Familienselbstbehalt von
deutsch einen wichtigen Grundsatz formuliert: 3.240 Euro. Diese Sätze werden fortlaufend
„Eine spürbare und dauerhafte Senkung seines durch die Gerichte angepasst. (Stichwort:
berufs- und einkommenstypischen Unterhalts- „Düsseldorfer Tabelle“ u.ä.)
niveaus braucht der Unterhaltsverpflichtete
jedenfalls insoweit nicht hinzunehmen, als er n Sofern die Kosten (inklusive Nebenkosten)
nicht einen nach den Verhältnissen unange- für eine angemessene Wohnung 480 Euro
messenen Aufwand betreibt oder ein Leben im übersteigen (Miete oder Zinsen/Tilgung), er-
Luxus führt.“ (XII ZR 266/99) höhen sie den Selbstbehalt. Beim Kriterium
der Angemessenheit sind die Gerichte groß-
Heranziehung des Einkommens zügig. Eine Rolle spielt, ob sich die Wohnung
angesichts der Einkommensverhältnisse und
Nun wird es konkret! Als erstes schaut das So- der gesellschaftlichen Stellung im Rahmen
zialamt auf das Einkommen der Kinder. Bei der hält und außerdem, wie lange jemand schon
Inanspruchnahme des Einkommens hat sich darin lebt und sich dementsprechend auf die-
folgende Praxis entwickelt, die übrigens – von se Wohnform eingerichtet hat.
geringen Unterschieden abgesehen – in allen
Bundesländern gleich gehandhabt wird:
n Bei selbstgenutztem Wohneigentum wird ein
subjektiver Wohnwert angenommen, der wie
eine Mieteinnahme das Einkommen erhöht.
Keine Angst: Der subjektive Wohnwert ist
deutlich niedriger als die für das Objekt bei
einer aktuellen Neuvermietung erzielbare
Miete.