Page 25 - Reha-Einkaufsführer 2018/19
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Hilfsmittel und Zuzahlung
2018/19
I Hilfsmittel und Verbrauchsgüter bei Pflegebedürftigkeit
Im Rahmen der häuslichen Pflege eines Pfle-
gebedürftigen stellen die Pflegekassen zur Er-
leichterung der Pflege und zur Linderung der
Beschwerden der Pflegebedürftigen oder zur
Ermöglichung einer selbstständigen Lebens-
führung Pflegehilfsmittel zur Verfügung. Der
Anspruch auf Pflegehilfsmittel und technische
Pflegehilfsmittel besteht unabhängig vom Pfle- Pflegehilfsmittel zur
gegrad. Voraussetzung ist natürlich, dass kein Erleichterung der Pflege
anderer Leistungsträger die Kosten übernimmt.
Pflegebetten
n Pflegebetten, manuell verstellbar
Für die Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln ist n Pflegebetten, motorisch verstellbar
kein Rezept notwendig. Es genügt eine Mittei- n Kinder/Kleinwüchsigenbetten
lung des Pflegebedürftigen (oder seiner Ange-
hörigen) an die Pflegekasse. Die Kosten für die
Pflegehilfsmittel können nur im Rahmen der Pflegebettzubehör
häuslichen Pflege von der Pflegekasse über- n Bettverlängerungen
nommen werden (bis 40 Euro monatlich). n Bettverkürzungen
n Bettgalgen
n Aufrichthilfen
Tipp: Der Bedarf an Pflegehilfsmitteln sollte am n Seitengitter
besten schon bei der Begutachtung durch den n Fixierbandagen
Medizinischen Dienst festgehalten werden.
Bettzurichtungen zur Pflegeerleichterung
Das Pflegehilfsmittelverzeichnis ist in folgende n Einlegerahmen
Produktgruppen eingeteilt:
n Rückenstützen, manuell verstellbar
n Rückenstützen, motorisch verstellbar
Spezielle Pflegebetttische
n Pflegebetttische
n Bettnachtschränke mit verstellbarer
Tischplatte
n Pflegeliegestühle
n Mehrfunktionsliegestühle,
manuell verstellbar
Bei technischen Pflegehilfsmitteln wird eine Zu-
zahlung von 10 Prozent, maximal 25 Euro pro
Hilfsmittel erhoben (Befreiung möglich).