Page 25 - Reha-Einkaufsführer 2018/19
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Hilfsmittel und Zuzahlung
                    2018/19



           I  Hilfsmittel und Verbrauchsgüter bei Pflegebedürftigkeit

           Im Rahmen der häuslichen Pflege eines Pfle-
           gebedürftigen stellen die Pflegekassen zur Er-
           leichterung der Pflege und zur Linderung der
           Beschwerden der Pflegebedürftigen oder zur
           Ermöglichung einer selbstständigen Lebens-
           führung Pflegehilfsmittel zur  Verfügung. Der
           Anspruch auf Pflegehilfsmittel und technische
           Pflegehilfsmittel besteht unabhängig vom Pfle-  Pflegehilfsmittel zur
           gegrad. Voraussetzung ist natürlich, dass kein   Erleichterung der Pflege
           anderer Leistungsträger die Kosten übernimmt.
                                             Pflegebetten
                                             n    Pflegebetten, manuell verstellbar
           Für die Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln ist   n    Pflegebetten, motorisch verstellbar
           kein Rezept notwendig. Es genügt eine Mittei-  n    Kinder/Kleinwüchsigenbetten
           lung des Pflegebedürftigen (oder seiner Ange-
           hörigen) an die Pflegekasse. Die Kosten für die
           Pflegehilfsmittel können nur im Rahmen der   Pflegebettzubehör
           häuslichen Pflege von der Pflegekasse über-  n    Bettverlängerungen
           nommen werden (bis 40 Euro monatlich).  n    Bettverkürzungen
                                             n    Bettgalgen
                                             n    Aufrichthilfen
           Tipp: Der Bedarf an Pflegehilfsmitteln sollte am   n    Seitengitter
           besten schon bei der Begutachtung durch den   n    Fixierbandagen
           Medizinischen Dienst festgehalten werden.
                                             Bettzurichtungen zur Pflegeerleichterung
           Das Pflegehilfsmittelverzeichnis ist in folgende   n    Einlegerahmen
           Produktgruppen eingeteilt:
                                             n    Rückenstützen, manuell verstellbar
                                             n    Rückenstützen, motorisch verstellbar

                                             Spezielle Pflegebetttische
                                             n    Pflegebetttische
                                             n    Bettnachtschränke mit verstellbarer
                                               Tischplatte
                                             n    Pflegeliegestühle
                                             n    Mehrfunktionsliegestühle,
                                               manuell verstellbar

                                             Bei technischen Pflegehilfsmitteln wird eine Zu-
                                             zahlung von 10 Prozent, maximal 25 Euro pro
                                             Hilfsmittel erhoben (Befreiung möglich).
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