Page 30 - Reha-Einkaufsführer 2018/19
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Hilfsmittel und Zuzahlung





          Medizinische Rehabilitation für Mütter und   Sehhilfen/Brillen: Grundsätzlich übernehmen
          Väter: Zuzahlung von 10 Euro pro Tag.  die Krankenkassen keinen Zuschuss mehr. Aus-
                                            nahme: Ein Leistungsanspruch besteht auch
          Soziotherapie und Haushaltshilfe: Zuzahlung    weiterhin für Kinder und Jugendliche bis zum
          von 10 Prozent pro Tag, jedoch höchstens 10   vollendeten 18. Lebensjahr sowie für schwer
          Euro und mindestens 5 Euro.       sehbeeinträchtigte Menschen.

          Aus dem Leistungskatalog der Kranken-  Künstliche Befruchtung: Drei Versuche wer-
          kassen ausgegliederte Leistungen   den von der Krankenkasse zu 50 Prozent über-
          (für die Sie selbst aufkommen müssen):  nommen. Altersbegrenzung für Frauen zwischen
                                            25 und 40 Jahren, für Männer bis 50 Jahre.
          Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel:
          Nicht  verschreibungspflichtige Arzneimittel   Sterilisation: Keine Kostenübernahme bei Ste-
          werden von den gesetzlichen Krankenkassen   rilisationen, die der persönlichen Lebensplanung
          grundsätzlich nicht mehr erstattet.   dienen. Ausnahme: Für medizinisch notwendige
                                            Sterilisationen werden die Kosten weiterhin von
          Ausnahmen: Bei der Behandlung schwerwie-  der Krankenkasse übernommen.
          gender Erkrankungen, wenn solche Arzneimittel
          zum Therapiestandard gehören. (Zuzahlung wie   Sterbegeld/Entbindungsgeld: Gehören nicht
          bei allen Medikamenten.)          mehr zum Leistungskatalog der Gesetzlichen
                                            Krankenversicherung.
          Weitere Ausnahmen: Verordnungen für Kinder
          bis zum 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit   Zahnersatz: Die gesetzlichen Krankenkassen
          Entwicklungsstörungen.            gewähren befundbezogene Festzuschüsse. Da-
                                            rüber hinausgehende Kosten für höherwertigen
          Arzneimittel, die überwiegend der Verbesserung   Zahnersatz müssen die Patienten tragen. Die
          der privaten Lebensführung dienen (z.B. Viagra),   Bonusregelungen gelten weiterhin.
          werden nicht erstattet.
                                            (alle Angaben ohne Gewähr)
          Fahrkosten: Fahrkosten zur ambulanten Be-
          handlung werden grundsätzlich nicht mehr von
          der Krankenkasse übernommen.  Ausnahme:
          Wenn es zwingende medizinische Gründe gibt,
          kann die Krankenkasse in besonderen Fällen
          eine Genehmigung erteilen und die Fahrkosten
          übernehmen.












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