Page 30 - Reha-Einkaufsführer 2018/19
P. 30
Hilfsmittel und Zuzahlung
Medizinische Rehabilitation für Mütter und Sehhilfen/Brillen: Grundsätzlich übernehmen
Väter: Zuzahlung von 10 Euro pro Tag. die Krankenkassen keinen Zuschuss mehr. Aus-
nahme: Ein Leistungsanspruch besteht auch
Soziotherapie und Haushaltshilfe: Zuzahlung weiterhin für Kinder und Jugendliche bis zum
von 10 Prozent pro Tag, jedoch höchstens 10 vollendeten 18. Lebensjahr sowie für schwer
Euro und mindestens 5 Euro. sehbeeinträchtigte Menschen.
Aus dem Leistungskatalog der Kranken- Künstliche Befruchtung: Drei Versuche wer-
kassen ausgegliederte Leistungen den von der Krankenkasse zu 50 Prozent über-
(für die Sie selbst aufkommen müssen): nommen. Altersbegrenzung für Frauen zwischen
25 und 40 Jahren, für Männer bis 50 Jahre.
Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel:
Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel Sterilisation: Keine Kostenübernahme bei Ste-
werden von den gesetzlichen Krankenkassen rilisationen, die der persönlichen Lebensplanung
grundsätzlich nicht mehr erstattet. dienen. Ausnahme: Für medizinisch notwendige
Sterilisationen werden die Kosten weiterhin von
Ausnahmen: Bei der Behandlung schwerwie- der Krankenkasse übernommen.
gender Erkrankungen, wenn solche Arzneimittel
zum Therapiestandard gehören. (Zuzahlung wie Sterbegeld/Entbindungsgeld: Gehören nicht
bei allen Medikamenten.) mehr zum Leistungskatalog der Gesetzlichen
Krankenversicherung.
Weitere Ausnahmen: Verordnungen für Kinder
bis zum 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Zahnersatz: Die gesetzlichen Krankenkassen
Entwicklungsstörungen. gewähren befundbezogene Festzuschüsse. Da-
rüber hinausgehende Kosten für höherwertigen
Arzneimittel, die überwiegend der Verbesserung Zahnersatz müssen die Patienten tragen. Die
der privaten Lebensführung dienen (z.B. Viagra), Bonusregelungen gelten weiterhin.
werden nicht erstattet.
(alle Angaben ohne Gewähr)
Fahrkosten: Fahrkosten zur ambulanten Be-
handlung werden grundsätzlich nicht mehr von
der Krankenkasse übernommen. Ausnahme:
Wenn es zwingende medizinische Gründe gibt,
kann die Krankenkasse in besonderen Fällen
eine Genehmigung erteilen und die Fahrkosten
übernehmen.
Leichter finden im Internet.
Mit vielen praktischen Links zu Ihren Lieferanten auf
www. -einkaufsfuehrer.de