Page 17 - Reha-Einkaufsführer 2018/19
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Pflegeversicherung
                    2018/19



           Kurzzeitpflege                    Zusätzliche Leistungen bei
                                             Wohngruppen
           Viele Pflegebedürftige  sind  nur für  eine be-
           grenzte Zeit auf vollstationäre Pflege ange-  Neue  Wohnformen, unter anderem Senio-
           wiesen, insbesondere zur Bewältigung von Kri-  ren-Wohngemeinschaften sowie private Pfle-
           sensituationen bei der häuslichen Pflege oder   ge-Wohngemeinschaften, bieten die Möglich-
           übergangsweise im Anschluss an einen Kran-  keit, zusammen mit Frauen und Männern in
           kenhausaufenthalt. Für sie gibt es die Kurzzeit-  derselben Lebenssituation zu leben und Unter-
           pflege in entsprechenden stationären Einrich-  stützung zu erhalten – ohne auf Privatsphäre
           tungen. Die Leistung beträgt bis zu 1.612 Euro   und  Eigenständigkeit  zu  verzichten.  Die  Pfle-
           für die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege   geversicherung gewährt bei den Pflegegraden
           bis zu 4 Wochen. Personen mit dem Pflegegrad   1 bis 5 einen Wohngruppenzuschlag von 214
           1 können den Betreuungsbetrag in Höhe von   Euro im Monat sowie einen „Gründungszu-
           125 Euro pro Monat einsetzen, um Leistungen   schuss“ von 2.500 Euro.
           der Kurzzeitpflege zu nutzen.
                                             Leistungen bei Pflege im Heim
           Der im Kalenderjahr bestehende, noch nicht   Auch in Pflegeheimen brachte die Pflegereform
           verbrauchte Leistungsbetrag für Verhinderungs-  2017  Verbesserungen für alle Pflegebedürf-
           pflege kann auch für Leistungen der Kurzzeit-  tigen. Seit 2017 gilt in jeder vollstationären
           pflege eingesetzt werden. Dadurch kann der   Pflegeeinrichtung ein einheitlicher Eigenbetrag
           Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege maximal   für den pflegebedingten Teil der Kosten. Dieser
           verdoppelt werden; parallel kann auch die   steigt künftig nicht mehr mit zunehmender Pfle-
           Zeit für die Inanspruchnahme von 4 auf bis zu    gebedürftigkeit.  Außerdem erhalten alle Pfle-
           8 Wochen ausgeweitet werden. Der für die Kurz-  gebedürftigen  einen Anspruch auf  zusätzliche
           zeitpflege in Anspruch genommene Erhöhungs-  Betreuungsangebote in voll- und teilstationären
           betrag wird auf den Leistungsbetrag für eine   Pflegeeinrichtungen. Die Finanzierung erfolgt
           Verhinderungspflege angerechnet.  durch die Gesetzliche Pflegeversicherung.

           Teilstationäre Leistungen
           (Tages- oder Nachtpflege)
           Wenn eine pflegebedürftige Person im  Ta-
           gesverlauf zeitweise in einer Einrichtung betreut
           wird  (Tages-  oder  Nachtpflege) und  den  Rest
           des Tages in der eigenen Wohnung bzw. bei der
           Pflegeperson verbringt, so handelt es sich um
           eine teilstationäre Versorgung. Hierfür gewährt
           die Pflegeversicherung ebenfalls Leistungen.
           Die Sätze entsprechen denen für einen ambu-
           lanten Pflegedienst. Neben den Leistungen der
           Tages- und Nachtpflege können der Zuschuss
           für den Pflegedienst bzw. das Pflegegeld unge-
           kürzt in Anspruch genommen werden.  © didesign/191522973/Fotolia
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