Page 17 - Reha-Einkaufsführer 2018/19
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Pflegeversicherung
2018/19
Kurzzeitpflege Zusätzliche Leistungen bei
Wohngruppen
Viele Pflegebedürftige sind nur für eine be-
grenzte Zeit auf vollstationäre Pflege ange- Neue Wohnformen, unter anderem Senio-
wiesen, insbesondere zur Bewältigung von Kri- ren-Wohngemeinschaften sowie private Pfle-
sensituationen bei der häuslichen Pflege oder ge-Wohngemeinschaften, bieten die Möglich-
übergangsweise im Anschluss an einen Kran- keit, zusammen mit Frauen und Männern in
kenhausaufenthalt. Für sie gibt es die Kurzzeit- derselben Lebenssituation zu leben und Unter-
pflege in entsprechenden stationären Einrich- stützung zu erhalten – ohne auf Privatsphäre
tungen. Die Leistung beträgt bis zu 1.612 Euro und Eigenständigkeit zu verzichten. Die Pfle-
für die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege geversicherung gewährt bei den Pflegegraden
bis zu 4 Wochen. Personen mit dem Pflegegrad 1 bis 5 einen Wohngruppenzuschlag von 214
1 können den Betreuungsbetrag in Höhe von Euro im Monat sowie einen „Gründungszu-
125 Euro pro Monat einsetzen, um Leistungen schuss“ von 2.500 Euro.
der Kurzzeitpflege zu nutzen.
Leistungen bei Pflege im Heim
Der im Kalenderjahr bestehende, noch nicht Auch in Pflegeheimen brachte die Pflegereform
verbrauchte Leistungsbetrag für Verhinderungs- 2017 Verbesserungen für alle Pflegebedürf-
pflege kann auch für Leistungen der Kurzzeit- tigen. Seit 2017 gilt in jeder vollstationären
pflege eingesetzt werden. Dadurch kann der Pflegeeinrichtung ein einheitlicher Eigenbetrag
Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege maximal für den pflegebedingten Teil der Kosten. Dieser
verdoppelt werden; parallel kann auch die steigt künftig nicht mehr mit zunehmender Pfle-
Zeit für die Inanspruchnahme von 4 auf bis zu gebedürftigkeit. Außerdem erhalten alle Pfle-
8 Wochen ausgeweitet werden. Der für die Kurz- gebedürftigen einen Anspruch auf zusätzliche
zeitpflege in Anspruch genommene Erhöhungs- Betreuungsangebote in voll- und teilstationären
betrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Pflegeeinrichtungen. Die Finanzierung erfolgt
Verhinderungspflege angerechnet. durch die Gesetzliche Pflegeversicherung.
Teilstationäre Leistungen
(Tages- oder Nachtpflege)
Wenn eine pflegebedürftige Person im Ta-
gesverlauf zeitweise in einer Einrichtung betreut
wird (Tages- oder Nachtpflege) und den Rest
des Tages in der eigenen Wohnung bzw. bei der
Pflegeperson verbringt, so handelt es sich um
eine teilstationäre Versorgung. Hierfür gewährt
die Pflegeversicherung ebenfalls Leistungen.
Die Sätze entsprechen denen für einen ambu-
lanten Pflegedienst. Neben den Leistungen der
Tages- und Nachtpflege können der Zuschuss
für den Pflegedienst bzw. das Pflegegeld unge-
kürzt in Anspruch genommen werden. © didesign/191522973/Fotolia