Page 85 - Einkaufsführer für den Straßenbau Deutschland
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Bäumen wieder zu unnötigen Eingriffen und Baumfällungen führen wird. Außerdem wird derzeit der irrige
         Eindruck erweckt, man könne, wenn man nur an der richtigen Stelle mit den richtigen Geräten prüfe, eine
         zutreffende Sicherheitsprognose stellen. Die Bäume beweisen oft genug das Gegenteil. Mancher Baum
         mit einem Sachverständigen-Todesurteil, der aus irgendwelchen Gründen nicht gefällt wurde, überlebte
         ohne Verwirklichung irgendeiner Gefahr um viele Jahre.

         Worauf auch Wawrik mit seiner in vielen Punkten zutreffenden Kritik hinweist, gibt es bei den Baum-
         kontrollen derzeit die gleiche Entwicklung wie im medizinischen Bereich. Es wird eine Apparate- und
         Technikgläubigkeit erzeugt, ohne damit eine zutreffendere Diagnose zu erreichen. Wenn jetzt nur noch
         Bohr- und andere Messtechniken Sicherheit versprechen, wird der Verantwortliche, der sich diese nicht
         leisten oder sie nicht handhaben kann, lieber Bäume fällen. Dann ist er jedenfalls auf der sicheren Seite.
         Entsprechende Gutachten tragen zu dieser Entwicklung bei.

         b.  Checkliste für Baumsicherheitsgutachten

         Einen vollständigen Maßnahmenkatalog für Baumkontrollen kann es nicht geben. Das kann und will auch
         das neue Regelwerk, die FLL-Baumkontrollrichtlinien, nicht erreichen. Um aber etwas mehr Sicherheit in
         die Beurteilung von Baumkontrollen zu bringen, vor allem soweit letztere nach einem Schadenseintritt
         von Sachverständigen mit haftungsrechtlichen Folgen begutachtet werden, erscheint ein Pflichtenkatalog
         für eben diese Sachverständigen sinnvoll.

         Ein derartiger Katalog käme allen Beteiligten zugute, und zwar den Verkehrssicherungspflichtigen und
         Baumkontrolleuren ebenso wie den Gerichten im Streitfall und letztlich auch dem Sachverständigen
         selbst. Eine Checkliste über die Anforderungen, die an Baumsicherheitsgutachten nach einem Schaden-
         seintritt zu stellen sind, hält den Sachverständigen zur Gründlichkeit an und ermöglicht den übrigen
         Beteiligten eine Überprüfung zumindest hinsichtlich der Vollständigkeit des Gutachtens. Aber auch über
         die Qualität der Aussagen des Sachverständigen gibt die nachfolgende Checkliste, die keinen Anspruch
         auf Vollständigkeit erhebt, in gewissem Umfang Auskunft. Damit beugt die Checkliste auch voreiligen
         Schlussfolgerungen in Bezug auf die Vorhersehbarkeit des Baumversagens vor.

         Eine uneingeschränkte Aussage über die Vorhersehbarkeit eines Schadenseintritts steht dem Sachver-
         ständigen vor Gericht ohnehin nicht zu. Er liefert nur fachlich Daten, die das Gericht abschließend be-
         urteilt. Die im Kapitel 4 zur Praxis der Baumbeurteilung getroffenen Aussagen sind hier eine große Hilfe.
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