Page 83 - Einkaufsführer für den Straßenbau Deutschland
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Sonderfälle
In Einzelfällen, die ausschließlich fachlich begründet sein müssen, kann die Kappung eines Baumes oder
der Sicherungsschnitt an einem Baum angebracht sein:
n Ein Baum hat einen schweren Sturmschaden erlitten.
n Es liegt eine schwere Trieberkrankung vor.
n Ein Baum weist schwerste bruchmechanisch relevante Schäden auf, denen mit leichteren Ent-
lastungsschnitten und/oder Einbau von Sicherungen nicht hinreichend zu begegnen ist.
n Ein Baum soll trotz schwerster Schäden nicht gefällt werden, weil er wichtige Habitatstrukturen
(beispielsweise Höhlungen oder Mulm) aufweist.
n Eine schon einmal vorgenommene Kappung muss wiederholt werden, weil die seinerzeitige
Kappungszone zu stark ausgefault ist und die nachgewachsene Krone nicht mehr tragen kann.
Baumhöhlen sind wichtige und geschützte (§ 44 BNat-
schG) Lebensraumstrukturen. Sie werden von zahlrei-
chen, teils streng geschützten Tierarten genutzt. Hier
handelt es sich um geschlüpfte Eulen in einer alten Pap-
pel (Straßenbaum an der Ostsee). Nicht selten werden
Baumhöhlen ganzjährig genutzt, wobei sich die Tierar-
ten abwechseln können.
© marko wäldchen
Das Foto zeigt den Stammfuß einer Esche (Straßenbaum
an einer Bundesstraße im Landkreis Nordwestmeck-
lenburg. Deutlich zu erkennen ist die Ansammlung von
Fledermauskot. Bei dem Stamm handelt es sich um eine
natürliche und zur Zeit noch ausreichend stabile Röhren-
konstruktion. Eine solche Lebensstätte gilt es zu erhal-
ten. Gerät diese Röhre in das Stadium der Instabilität, © marko wäldchen
sodass zwingender Handlungsbedarf besteht, ist der
Fällung ein Kronensicherungsschnitt oder eine Kappung
vorzuziehen.