Page 32 - Einkaufsführer für den Straßenbau Deutschland
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LKW-Kartell aufgeflogen


         Hersteller müssen Schadenersatz zahlen

         LG Stuttgart (Urteil v. 19.07.2018, Az.: 30 O 33/17)

         Mehrere LKW-Hersteller hatten über 14 Jahre hinweg ein Kartell gebildet, mit dem sie Absprachen über
         ihr Marktverhalten beim Verkauf von LKW-Fahrgestellen getroffen hatten. Das Kartell flog 2011 auf. Die

         EU-Kommission verhängte erhebliche Strafen gegen die Kartellanten. Allerdings gibt es in den Akten der
         EU-Kommission eine Passage, die man so verstehen könnte, dass von dem Kartell keine Fahrgestelle be-
         troffen seien, auf die später Sonderaufbauten montiert werden sollten, wie z.B. Feuerwehrfahrzeuge oder
         eben Spezialaufbauten für den Straßenbetriebsdienst.

         Eine Württembergische Feuerwehr hatte eben solche Fahrgestelle beschafft. Sie verlangte nun vom Her-

         steller einen pauschalen Schadenersatz von 15% des Kaufpreises für den Schaden aus rechtswidriger
         Wettbewerbsbeeinträchtigung, so wie er in den besonderen Vergabebedingungen des damaligen Auf-
         trags vereinbart war. Mit Erfolg.

         Zum einen sei die fragliche Passage über die Sonderaufbauten nur in den vorbereitenden Schriftstücken
         der EU-Kommission enthalten und letztlich aber nicht in deren Entscheidung eingeflossen. Deswegen

         könne sich der Hersteller auf diese Ausnahme nicht mehr berufen. Zum anderen hatte die Feuerwehr ja
         auch nur ein Standard-Fahrgestell erworben ohne Besonderheiten für den späteren Aufbau. Auch wenn
         sich die verbotene Wettbewerbsabsprache nicht auf den konkreten damaligen Lieferauftrag bezog, greift
         die pauschale Schadenersatzabrede dennoch. Dass es in den Vertragsbedingungen heiße, dass sie Abspra-

         chen „aus Anlass der Vergabe“ betreffe, könne nur so verstanden werden, dass damit jede Absprache
         gemeint sei, die sich auf die Vergabe auswirke. Wenn das Kartell das gesamte Marktgeschehen beeinflusst
         hat, ist auch der jeweilige Einzelauftraggeber geschädigt. Schließlich diene ein Kartell zur Durchsetzung
         höherer Preise bei allen Aufträgen – was im Umkehrschluss dazu führt, dass dann alle Käufer eben diese

         überhöhten Preise zahlen mussten.






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