Page 11 - Reha-Einkaufsführer 2018/19
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Pflegeversicherung
2018/19
Erfahrungsgemäß neigen viele Pflegebedürfti-
ge dazu, im Gespräch mit dem Gutachter ihre
Fähigkeiten besser darzustellen als sie in Wirk-
lichkeit sind. Vielleicht weil sie sich schämen
oder weil sie befürchten, ihre vertraute Umge-
bung verlassen zu müssen. Vielen Menschen,
die ihr Leben gut gemeistert haben, fällt es sehr
schwer, im Alter Hilfe anzunehmen – und das
auch noch im ganz persönlichen und mitunter
intimen Bereich. Deshalb unser Tipp: Pflegende
Angehörige sollten beim Besuch des Gutachters
unbedingt anwesend sein und ihn über den tat-
sächlichen Hilfebedarf informieren.
© Ralf Kalytta/99904473/Fotolia
Sehr häufig sind Pflegebedürftige körperlich
zwar noch in der Lage, einzelne Tätigkeiten (z.B.
Kämmen oder Waschen) auszuführen, aufgrund Wie wir wissen, nehmen mit fortschreitendem
Abbaus der geistigen Fähigkeiten tun sie es Alter der Pflegebedürftigen die körperlichen
aber nicht oder nicht richtig. Auch auf solche und geistigen Kräfte weiter ab. Von daher fol-
Umstände müssen Angehörige den Gutachter gender wichtiger Hinweis:
hinweisen.
Beizeiten sollten die Pflegebedürftigen die An-
Die neuen Begutachtungsrichtlinien gehen da- gehörigen ihres Vertrauens umfassend schrift-
rauf ein: lich bevollmächtigen, in ihrem Namen alle
Angelegenheiten der Pflege- und Krankenversi-
„Psychisch kranke und geistig behinderte cherung wahrnehmen zu dürfen. Wenn eine sol-
Menschen sind zwar noch in der Lage, die che Vollmacht nicht vorliegt und die pflegebe-
Verrichtungen des täglichen Lebens ganz oder dürftige Person so stark geistig abbaut, dass sie
teilweise motorisch auszuführen, aufgrund der diese Angelegenheiten nicht mehr nachvollzie-
Einschränkung beim Planen und Organisieren hen kann, muss unter Umständen vom zustän-
oder z. B. der fehlenden Krankheitseinsicht ist digen Amtsgericht eine gesetzliche Vertretung
jedoch die Fähigkeit verloren gegangen, die („Betreuung“) angeordnet werden, siehe dazu
Verrichtungen ohne die Hilfe einer weiteren Per- „Selbstbestimmt statt bevormundet“.
son durchzuführen. In anderen Fällen werden
die Verrichtungen des täglichen Lebens zwar
begonnen, jedoch nicht zielgerichtet zu Ende
geführt. Wiederum andere Menschen können
die Verrichtungen zwar erledigen, gefährden
sich jedoch hierbei im Umgang mit alltäglichen
Gefahrenquellen, indem z. B. vergessen wird,
den Herd oder fließendes Wasser abzustellen.“
(D 4.0 / III. / 8.)