Page 10 - Reha-Einkaufsführer 2018/19
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Pflegeversicherung
4. Selbstversorgung: 7. Außerhäusliche Aktivitäten:
Z.B. inwieweit sich die Person selbständig In diesem Feld wird erhoben, ob sich die
waschen, ankleiden, die Toilette aufsuchen, Person selbständig im öffentlichen Raum
sowie essen und trinken kann. bewegen, an Veranstaltungen teilnehmen
und welche Transportmittel sie selbständig
5. Bewältigung von und selbständiger nutzen kann.
Umgang mit krankheits- oder thera-
piebedingten Anforderungen oder 8. Haushaltsführung:
Belastungen:
In diesem Modul wird die Selbständigkeit
Z.B., ob die Person die Fähigkeit hat, Medi- bei Tätigkeiten wie Einkaufen, Behörden-
kamente selbst einzunehmen, Blutzucker- gängen oder der Regelung finanzieller An-
messungen selbst durchzuführen, zu deuten, gelegenheiten ermittelt.
ob sie mit Hilfsmitteln wie Prothesen oder
einem Rollator zurechtkommt und den Arzt Erst aufgrund einer Gesamtbewertung aller
aufsucht. Fähigkeiten und Beeinträchtigungen erfolgt die
Einstufung in einen der fünf Pflegegrade. In den
6. Gestaltung des Alltagslebens und einzelnen Modulen bzw. Lebensbereichen wer-
sozialer Kontakte: den für jedes erhobene Kriterium je nach Schwe-
regrad der Beeinträchtigungen Punkte verge-
Z.B. die Fähigkeit, den Tagesablauf selbstän-
dig zu gestalten, mit anderen Menschen in ben, zusammengezählt und gewichtet. Denn die
direkten Kontakt zu treten oder ein Treffen Module fließen unterschiedlich gewichtet in die
ohne Hilfe zu besuchen. Gesamtwertung ein: „Selbstversorgung“ mit 40
Prozent, „Bewältigung von und Umgang mit
krankheits- und therapiebedingten Anforderun-
Die nachfolgenden Module 7 und 8 wer- gen“ mit 20 Prozent, „Gestaltung des Alltagsle-
den nicht für die Einstufung der Pflegebe- bens und sozialer Kontakte“ mit 15 Prozent und
dürftigkeit herangezogen. Sie ermöglichen, „Mobilität“ mit 10 Prozent.
die Pflegebedürftigen in Bezug auf weitere
Angebote oder Sozialleistungen zu beraten Eine Besonderheit betrifft die beiden Module
oder einen individuellen Versorgungsplan zu „kognitive und kommunikative Fähigkeiten“
erstellen. Für die Pflegekräfte enthalten sie und „Verhaltensweisen und psychische Pro-
Informationen für eine individuellere Pflege- blemlagen“: Hier fließt der jeweils höhere
planung.
Punktwert in die Gesamtwertung ein, der mit
15 Prozent gewichtet wird. Aus dem Gesamt-
punktwert wird der Pflegegrad abgeleitet.
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