Page 10 - Reha-Einkaufsführer 2018/19
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Pflegeversicherung





          4.  Selbstversorgung:             7.  Außerhäusliche Aktivitäten:
              Z.B. inwieweit sich die Person  selbständig       In diesem Feld wird erhoben, ob sich die
            waschen, ankleiden, die Toilette aufsuchen,   Person selbständig im öffentlichen Raum
            sowie essen und trinken kann.     bewegen, an  Veranstaltungen teilnehmen
                                              und welche Transportmittel sie selbständig
          5.   Bewältigung von und selbständiger   nutzen kann.
            Umgang mit krankheits- oder thera-
            piebedingten Anforderungen oder   8.  Haushaltsführung:
            Belastungen:
                                                In diesem Modul wird die Selbständigkeit
              Z.B., ob die Person die Fähigkeit hat, Medi-  bei  Tätigkeiten wie Einkaufen, Behörden-
            kamente selbst einzunehmen, Blutzucker-  gängen oder der Regelung finanzieller An-
            messungen selbst durchzuführen, zu deuten,   gelegenheiten ermittelt.
            ob sie mit Hilfsmitteln wie Prothesen oder
            einem Rollator zurechtkommt und den Arzt   Erst aufgrund einer Gesamtbewertung aller
            aufsucht.                       Fähigkeiten und Beeinträchtigungen erfolgt die
                                            Einstufung in einen der fünf Pflegegrade. In den
          6.   Gestaltung des Alltagslebens und   einzelnen Modulen bzw. Lebensbereichen wer-
            sozialer Kontakte:              den für jedes erhobene Kriterium je nach Schwe-
                                            regrad der Beeinträchtigungen Punkte verge-
              Z.B. die Fähigkeit, den Tagesablauf selbstän-
            dig zu gestalten, mit anderen Menschen in   ben, zusammengezählt und gewichtet. Denn die
            direkten Kontakt zu treten oder ein Treffen   Module fließen unterschiedlich gewichtet in die
            ohne Hilfe zu besuchen.         Gesamtwertung ein: „Selbstversorgung“ mit 40
                                            Prozent, „Bewältigung von und Umgang mit
                                            krankheits- und therapiebedingten Anforderun-
              Die  nachfolgenden  Module  7 und 8  wer-  gen“ mit 20 Prozent, „Gestaltung des Alltagsle-
            den nicht für die Einstufung der Pflegebe-  bens und sozialer Kontakte“ mit 15 Prozent und
            dürftigkeit herangezogen. Sie ermöglichen,   „Mobilität“ mit 10 Prozent.
            die Pflegebedürftigen in Bezug auf weitere
            Angebote oder Sozialleistungen zu beraten   Eine Besonderheit betrifft die beiden Module
            oder einen individuellen Versorgungsplan zu   „kognitive und kommunikative Fähigkeiten“
            erstellen. Für die Pflegekräfte enthalten sie   und „Verhaltensweisen und psychische Pro-
            Informationen für eine individuellere Pflege-  blemlagen“: Hier fließt der jeweils höhere
            planung.
                                            Punktwert in die Gesamtwertung ein, der mit
                                            15 Prozent gewichtet wird. Aus dem Gesamt-
                                            punktwert wird der Pflegegrad abgeleitet.












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