Page 9 - Reha-Einkaufsführer 2018/19
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Pflegeversicherung
2018/19
I �Wie bekomme ich Hilfe von der Pflegeversicherung?
Leistungen der Pflegekassen können nur ge- 1. Mobilität:
währt werden, wenn die versicherte Person
(bzw. ein bevollmächtigter Angehöriger) bei ih- Körperliche Beweglichkeit, z.B., ob die Per-
rer Pflegeversicherung einen Antrag eingereicht son allein aufstehen und vom Bett ins Ba-
hat. Zuständig ist die Krankenkasse, bei der die dezimmer gehen kann oder ob sie sich selb-
pflegebedürftige Person versichert ist. ständig im Wohnbereich fortbewegen und
Treppen steigen kann.
Wichtig: Leistungen der Pflegekassen können
nicht rückwirkend gewährt werden. Der Antrag 2. Kognitive und kommunikative
sollte deshalb umgehend bei Eintritt des Hilfe- Fähigkeiten:
bedarfs eingereicht werden. Verstehen und Reden, z.B., ob die Person
sich zeitlich und räumlich orientieren kann,
Die Pflegekasse beauftragt dann den Medi-
zinischen Dienst der Krankenversicherungen ob sie Sachverhalte versteht, Risiken erken-
(MDK) mit der Prüfung, ob die Voraussetzungen nen und Gespräche mit anderen Men-
für Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welcher schen führen kann.
Grad der Pflegebedürftigkeit vorliegt. Ein Gut-
achter des MDK untersucht dazu die Person in 3. Verhaltensweisen und psychische
ihrer Wohnung bzw. im Heim. Die Feststellungen Problemlagen:
des Gutachters gelten rückwirkend für den Zeit- Hierunter fallen unter anderem Unruhe in
punkt der Antragstellung. Das Gutachten muss der Nacht oder Ängste und Aggressionen,
innerhalb von fünf Wochen erstellt werden. die für die pflegebedürftige Person und an-
dere belastend sind, aber auch die Abwehr
Das neue Begutachtungssystem pflegerischer Maßnahmen.
Die Maßstäbe für die Begutachtung pflegebe-
dürftiger Menschen wurden am 1. Januar 2017
durch ein vollkommen neues System abgelöst.
Das neue System der Begutachtung soll den
Grad der Selbstständigkeit der pflegebedürfti-
gen Person in verschiedenen Bereichen feststel-
len. Daraus ergibt sich dann die Einstufung in
einen Pflegegrad.
Der Gutachter bzw. die Gutachterin des Me-
dizinischen Dienstes wird beobachten, wie
selbstständig jemand ist und welche Beein-
trächtigungen der Selbstständigkeit oder der
Fähigkeiten vorliegen. Das geschieht in der Re-
gel bei einem vereinbarten Hausbesuch. Hierbei
werden die Fähigkeiten der Menschen in den
folgenden acht Lebensbereichen begutachtet: © Gerhard Seybert/109856115/Fotolia